Amnesty Report Dänemark 01. Juni 2016

Dänemark 2016

 

Nach wie vor blieben die Täter in Fällen von Vergewaltigungen meist straffrei. Eine Kommission, die eingerichtet worden war, um Handlungen dänischer Soldaten bei Militäreinsätzen im Ausland zu untersuchen, wurde von der Regierung aufgelöst, ehe sie zu Erkenntnissen über mögliches Fehlverhalten gelangen konnte.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die meisten Ermittlungen zu Vergewaltigungsfällen wurden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eingestellt und kamen nie zur Verhandlung. Dies geschah meist aufgrund der "Beweislage". Im Laufe des Jahres veröffentlichten die Staatsanwaltschaften des Landes zwei Berichte, wonach zahlreiche Akten über angezeigte Vergewaltigungen von der Polizei geschlossen wurden, noch bevor polizeiliche Ermittlungen eingeleitet worden waren. Der Direktor der Anklagebehörde forderte im November 2015 vonseiten der Polizei einen veränderten Umgang mit solchen Fällen. In den Berichten wurde allerdings nicht der Grund für die unverhältnismäßig hohen Schwundquoten bei der strafrechtlichen Verfolgung von angezeigten Vergewaltigungen erörtert.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Personen, die auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warteten oder denen die Abschiebung in ihr Herkunftsland drohte – darunter auch Folteropfer, unbegleitete Minderjährige und Menschen mit psychischen Erkrankungen – wurden nach wie vor zum Zweck der Zuwanderungskontrolle in Gewahrsam genommen. Es gab keine wirksame Methode, um unter den Asylsuchenden jene Personen ausfindig zu machen, die aufgrund ihres Zustands nicht in Gewahrsam genommen werden können.

Im November 2015 wurde eine Reihe von potenziell nachteiligen Änderungen des Ausländergesetzes vorgenommen. Damit wollte man Angaben der Regierung zufolge auf die steigende Anzahl der Asylsuchenden reagieren. Unter anderem wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die Polizei vorübergehend Asylsuchende und Migranten ohne gerichtliche Überprüfung inhaftieren kann. Auch die Gründe für eine Inhaftierung von Asylsuchenden durch die Polizei wurden durch die Änderungen ausgeweitet.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Im September 2015 entschied das Obere Gericht für den Osten des Landes, dass die Kopenhagener Polizei während des Staatsbesuchs einer chinesischen Delegation im Jahr 2012 einen Demonstranten widerrechtlich abgeführt und inhaftiert hatte. Während der gerichtlichen Anhörung wurden Beweise vorgelegt, denen zufolge die Polizei ohne ausreichende rechtliche Grundlage Protestierende entfernt und deren Transparente konfisziert hatte. Die Kopenhagener Polizei räumte ein, dass die Beweise "Zweifel" an dem Polizeieinsatz aufkommen ließen, und verwies den Fall an die unabhängige Behörde für Beschwerden über die Polizei. Später tauchten neue Beweise auf, die nahelegten, dass die Polizisten auf Anweisung Vorgesetzter gehandelt hatten, obwohl hohe Polizeibeamte dies bei einer parlamentarischen Anhörung abgestritten hatten. Die Kopenhagener Polizei teilte dem Parlament überdies mit, dass man die beteiligten Polizisten nicht identifizieren könne, obwohl eine Reihe von Beamten anschließend erklärte, dass ihre Identität bekannt gewesen sei. Als Folge dieser offenkundigen Fehlinformation und der mutmaßlichen Verletzung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung richtete das Justizministerium eine Untersuchungskommission ein.

Folter und andere Misshandlungen

Im Juni 2015 löste die Regierung die im Jahr 2012 von der Vorgängerregierung eingerichtete Irak-Afghanistan-Kommission auf, welche die Handlungen dänischer Soldaten bei Militäreinsätzen im Ausland untersuchen sollte. Die Kommission war insbesondere damit betraut, zu überprüfen, wie bei der Festnahme und Inhaftierung irakischer Staatsangehöriger verfahren worden war und ob dänische Soldaten Gefangene an ausländische Behörden überstellt hatten. Zudem sollte die Kommission die Haftbarkeit und Verantwortung Dänemarks gegenüber diesen Gefangenen nach dem Völkerrecht überprüfen. Die Kommission wurde aufgelöst, bevor sie zu Erkenntnissen kommen konnte. Die dänische Regierung hatte erklärt, es bestünde kein Bedarf an derartigen Ermittlungen, da dabei keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien.

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