Amnesty Report Schweden 08. Mai 2015

Schweden 2015

 

Ein ägyptischer Staatsbürger, der 2001 von Schweden nach Ägypten überstellt und anschließend gefoltert worden war, erhielt 2014 die Erlaubnis, nach Schweden zurückzukehren. Die Ermittlungen wegen einer gesetzwidrigen Roma-Datenbank der schwedischen Polizei waren Ende 2014 noch nicht abgeschlossen. Eine Regierungskommission begann mit der Überprüfung von Mängeln bei Ermittlungen zu Vergewaltigungsfällen und deren strafrechtlicher Verfolgung.

Folter und andere Misshandlungen

Im November 2014 empfahl der UN-Ausschuss gegen Folter Schweden, eine Definition für Folter in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, die mit dem UN-Übereinkommen gegen Folter in Einklang steht. Der UN-Ausschuss forderte Schweden außerdem auf, Personen nicht auf Grundlage diplomatischer Zusicherungen in Länder auszuweisen, in denen ihnen Folter drohen könnte.

Im April 2014 erhielt der ägyptische Staatsbürger Mohammed al-Zari eine Aufenthaltserlaubnis in Schweden. Er war zusammen mit Ahmed Agiza im Dezember 2001 in Schweden festgenommen und in einem von der CIA gemieteten Flugzeug von Schweden nach Ägypten überstellt worden.

Beide Männer wurden später in Ägypten in Gewahrsam gefoltert und anderweitig misshandelt. 2008 sprach der Justizkanzler beiden Männern für die erlittenen Menschenrechtsverletzungen eine finanzielle Entschädigung zu. Mohammed al-Zari wurde im Oktober 2003 ohne Anklageerhebung aus dem Gefängnis entlassen. Die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllte zum Teil sein Recht auf Wiedergutmachung für die erlittenen Menschenrechtsverletzungen. Eine wirksame und unabhängige Untersuchung dieser Menschenrechtsverletzungen stand Ende 2014 jedoch nach wie vor aus.

Diskriminierung

Im September 2013 äußerte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung besorgt über rassistisch motivierte Hetzreden gegen "sichtbare Minderheiten" und forderte Schweden auf, jede Art von Hasskriminalität umfassend zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen. Der Ausschuss äußerte auch Besorgnis über rassistische und extremistische Organisationen, die nach wie vor in Schweden agierten.

An dem Tag, an dem der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung seine Besorgnis über die Diskriminierung von Roma äußerte, deckte eine schwedische Zeitung auf, dass die Polizei der Region Schonen eine illegale Datenbank unter dem Namen "Fahrende" bzw. "Nomaden" (Kringresande) unterhielt, in der die Daten von etwa 4000 Roma gesammelt waren. Offenbar hatte man die Betroffenen lediglich aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit in der Datenbank erfasst.

Regionale und überregionale Behörden entschuldigten sich nach den Enthüllungen öffentlich. Die Angelegenheit wurde anschließend von der Kommission für den Schutz von Sicherheit und Integrität (Säkerhets- och integritetsskyddsnämnden), dem der Polizei angegliederten Nationalen Kriminaldienst (Riksenheten för polismål) sowie intern von der Nationalen Polizeibehörde (Rikspolisstyrelsen) untersucht. Letztere konnte keine Verstöße gegen Gesetze feststellen. Die Ergebnisse einer Untersuchung durch das Büro des Justiz-Ombudsmanns standen im November 2014 noch aus.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Ausgehend von einer Initiative des parlamentarischen Justizausschusses kündigte die Regierung im August 2014 die Gründung einer Kommission an, die den Umgang von Polizei und Justiz bei Ermittlungen in Vergewaltigungsfällen untersuchen soll. Ziel war es, die hohe Schwundquote bei der Untersuchung und Strafverfolgung von angezeigten Vergewaltigungen zu analysieren und Verbesserungen für das Rechtsverfahren in Vergewaltigungsfällen zu empfehlen.

Es wird erwartet, dass die Kommission die strafrechtlichen Bestimmungen für den Straftatbestand der Vergewaltigung überprüft und möglicherweise eine Gesetzesvorschrift empfiehlt, in der Bedingungen für ein 'ausdrückliches Einverständnis' festgelegt sind.

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