Blog Afghanistan 01. Februar 2012

Bundeswehr: Wo bleiben die Menschenrechte im Auslandseinsatz?

Diskutierten kontrovers, aber gewinnbringend: der Bundestagsabgeordnete und Ausschussvorsitzende Tom Koenigs, die Journalistin und Moderatorin des Abends Ulrike Demmer, Oberst im Generalstabsdienst Andreas Hannemann und die Völkerrechtsexpertin des Deutschen Roten Kreuzes Dr. Heike Spieker (v.l.n.r).

Was dürfen Bundeswehrsoldaten im Auslandeinsatz? Und was dürfen sie nicht? Darüber diskutierten Experten auf einer Amnesty-Veranstaltung in Potsdam - kontrovers, aber auch gewinnbringend.

Dr. Verena Haan  ist Referentin für Internationales Recht im Sekretariat der deutschen Sektion von Amnesty International. Zuvor war sie als Assistant Legal Officer am Ruandatribunal der Vereinten Nationen tätig sowie als Referentin der Bundesfraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Kundus-Untersuchungsausschuss.

 

Wie kann gewährleitstet werden, dass Bundeswehrsoldaten in Auslandseinsätzen die Menschenrechte einhalten? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Amnesty-Veranstaltung "Menschenrechtliche Verantwortung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr" am 26. Januar 2012 im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte in Potsdam.

Im Rahmen der bundesweiten Veranstaltungsreihe "Amnesty@50 - Perspektiven für die Menschenrechte" diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontrovers, aber auch gewinnbringend – nicht zuletzt, weil die Moderatorin und Journalistin Ulrike Demmer fachkundig und klug durch das Gespräch führte. Auf dem Podium saßen drei Fachleute: der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Tom Koenigs, die Völkerrechtsexpertin des Deutschen Roten Kreuzes Dr. Heike Spieker und Oberst im Generalstabsdienst Andreas Hannemann, Arbeitsbereichsleiter im Planungsstab im Bundesministerium für Verteidigung.

Führte in das Thema "Menschenrechtsschutz bei Auslandseinsätzen" ein: Wolfgang Grenz, der amtierende Generalsekretär der deutschen Amnesty-Sektion.

Wolfgang Grenz, der amtierende Generalsekretär der deutschen Amnesty-Sektion, führte zunächst in das Thema ein und verdeutlichte die Position von Amnesty International zur Frage "Menschenrechtsschutz bei Auslandseinsätzen?".

Die bestehenden Rechtsunsicherheiten im Bereich Auslandseinsätze gingen zulasten der betroffenen Zivilbevölkerung. Auch für die Soldaten der Bundeswehr im Einsatz sei die bestehende Rechtsunsicherheit unzumutbar, weil sie sich mangels klarer rechtlicher Vorgaben oft am Rande der Strafbarkeit bewegen.

 

Seit der Wiedervereinigung hat sich die Bundeswehr von einer reinen Verteidigungsarmee zu einer international agierenden Armee entwickelt. Zunehmend sind deutsche Soldaten im Ausland an friedenssichernden Einsätzen im Rahmen von NATO- und EU-Mandaten beteiligt. Sie besitzen häufig einen breiten Einsatzauftrag und vielfältige Handlungsmöglichkeiten. Der derzeit größte Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zeigt, vor welchen Herausforderungen die Bundeswehrsoldaten stehen.

Obwohl solche Einsätze schon seit einigen Jahren Realität sind, fehlen klare Regelungen, die den Handlungsspielraum der Bundeswehrsoldaten eindeutig festlegen. So bleiben zahlreiche Fragen ungeklärt: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Soldaten in Afghanistan welche Personengruppen festnehmen oder gar töten? Wie lange dürfen Personen in Gewahrsam genommen werden, ohne einem Richter vorgeführt zu werden? Wie wird sichergestellt, dass die Bundeswehr Gefangene nicht an Behörden überstellt, die foltern?

Die Diskutanten waren sich zwar einig darin, dass klar geregelt sein muss, was Bundeswehrsoldaten dürfen und was nicht. Allerdings herrschte - wie zu erwarten - Uneinigkeit darüber, ob es Handlungsbedarf besteht oder nicht.

 

Oberst Hannemann war der Ansicht, dass die Rechtsgrundlage und Handlungsregeln für Bundeswehreinsätze ausreichend klar formuliert seien: durch Mandate des UN-Sicherheitsrates und des Bundestages sowie durch Regeln der NATO. Dr. Spieker fasste dagegen die bestehenden Unklarheiten präzise zusammen: Für den internationalen bewaffneten Konflikt gäbe es viele völkerrechtliche Regeln. Für den nicht-internationalen bewaffneten Konflikt hingegen existierten ungenauere Regeln, für Situationen in denen kein bewaffneter Konflikt vorherrscht – wie zum Beispiel die Anti-Piraterie-Mission ATALANTA vor Somalia - gäbe es gar keine Regeln.

Auch Tom Königs – der die Rolle der Vereinten Nationen betonte - fragte: Warum kann keine internationale Konvention zum nicht internationalen bewaffneten Konflikt geschaffen werden?"  Bezüglich des Problems fehlender Regelungen bei Festnahmen schlug er vor: "Ich bin für eine gesetzliche Regelung von Festnahmen, die möglichst international ist. Wenn es eine Regelung gibt, sorgt das auch für die entsprechenden Bedingungen." Dr. Spieker gab dagegen zu bedenken, dass hierzu derzeit bedauerlicherweise kein politischer Wille bestehe.

Besserer Schutz für Zivilisten gefordert: Straßenszene in Kabul.

Auch bei der Frage "gezieltes Töten" und die Abarbeitung sogenannter "capture and kill lists" waren sich die Diskutanten uneinig. Oberst Hannemann vertrat die Ansicht, dass die Bundeswehr ein weiter Handlungsspielraum zugemessen werden sollte. Tom Königs wünschte sich dagegen eher Zurückhaltung und gab zu bedenken, dass gerade in Afghanistan bei der Erstellung von Listen mit Terrorverdächtigen viele Fehler gemacht worden seien. Dies habe verheerende Folgen gehabt und zu zahlreichen zivilen Opfern geführt.

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